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Tätigkeitsschwerpunkte

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit ist ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit das Arbeitsrecht. Bereits im Jahr 2010 konnte ich die Zusatzqualifikation zum „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erwerben. Derzeit darf ich der einzige Fachanwalt für Arbeitsrecht in Haßfurt sein, was ein besonderes Alleinstellungsmerkmal darstellt.
Egal ob Kündigungsschutzverfahren, Arbeitszeugnis, rückständige Lohnforderungen, Beantragung der Elternzeit, Teilzeitanträge, offene Urlaubsansprüche oder es um Fragen rund um Kurzarbeit geht. In allen Bereichen des Arbeitsrechts verfüge ich über ein hohes Maß an Kenntnis und Erfahrung, so dass ich sowohl auf Seite der Arbeitnehmer, als auch auf Seiten der Arbeitgeber tätig bin. Ich freue mich, dass ich seit Jahren kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu mehr als 400 Mitarbeitern dauerhaft in arbeitsrechtlichen Fragen unterstützen darf.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Durch die Vielzahl an Verfahren und eine Fortbildung im Umfang von 120 Stunden, konnte ich im Jahr 2012 auch im Bereich des Verkehrsrecht die Zusatzqualifikation des „Fachanwaltes“ erwerben. So darf ich nach Unfällen den entstandenen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ebenso durchsetzen, wie bei Verkehrsverstößen Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen. Auch bei Problemen bei einem Fahrzeugkauf oder -verkauf oder beim Leasing stehe ich mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Geltendmachung schwerster Personenschäden nach einem Verkehrsunfall in Form von Schmerzensgeld oder des Haushaltsführungsschadens, gehört zu meinen Schwerpunkten.

Fachanwalt für Strafrecht

Im Jahr 2014 konnte ich die dritte Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Strafrecht“ erwerben. Durch die Kombination mit den Kenntnissen als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ liegt eine besondere Kompetenz im Bereich des Verkehrsstrafrechts, z.B. bei „Straßenverkehrsgefährdung“, „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“ oder bei „Alkohol- oder Drogenstraftaten“ vor. Aber auch in Strafverfahren anderer Bereich verfüge ich über ein hohes Maß an Erfahrung. Ohne eine solche Erfahrung und ohne besondere Fachkenntnisse und einer jährlichen Fortbildungsverpflichtung von mindestes 15 Stunden im Strafrecht darf ein Rechtsanwalt überhaupt nicht den Titel „Fachanwalt“ führen. Wichtig ist, dass ich auch Opfer von Straftaten gegen die Täter im Straf- und Zivilverfahren vertrete.

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Vierte große Säule meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Erbrecht. Seit 2007 habe ich über 200 Vorträge zum Erbrecht in ganz Bayern halten dürfen. Egal ob zur Beratung bei der Gestaltung eines Testaments oder aber nach einem Erbfall zur Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen unterstütze ich seit Jahren Mandanten um eine Lösung ohne Gerichte und Sachverständige herbeizuführen.

Sonstige Tätigkeitsbereiche

Selbstverständlich treibe ich auch Forderungen bei säumigen Schuldnern ein oder bin im normalen Zivilrecht umfassend tätig. Familienrechtliche Mandate, wie Scheidungen oder die Regelung des Umgangsrecht von Kindern, werden von mir allerdings nicht übernommen.

Der Arbeitsrechtprofi

Fachanwalt Steffen Vogel

Steffen Vogel ist Partner in der Kanzlei Frey in Haßfurt und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.

Kanzlei Frey

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