Darf ich mich selbst ins Homeoffice versetzen?

Darf man sich selbst als Risikopatient einstufen und sich deshalb ins Homeoffice versetzen, nur um einen bereits geplanten Urlaub nicht zu gefährden? Und ist eine Kündigung rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung nicht in den Betrieb zurückkehrt? Der Arbeitsrechtprofi und Fachanwalt Steffen Vogel klärt auf!